Ein Vorhalt ist eine funktionsfremde und daher dissonant wirkende Nebennote auf einer schweren Taktzeit. Er wird einen Ganz- oder Halbton über oder unter seinem Aufflösungston gebildet und löst sich in einen der Funktion eigenen konsonanten Ton auf.
Halbtonvorhalte haben Leittoncharakter.

(Im Beispiel unten sind alla möglichen Vorhalte der T von C-dur aufgeführt. Ganztonvorhalte stehen links vom Auflösungston und sind mit einem grünen Pfeil versehen, die leittönigen Halbtonvorhalte stehen rechts vom Auflösungston und sind mit einem roten Pfeil versehen. Die Pfeile verdeutlichen die Auflösungsrichtung: auf- oder abwärts.)

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In der Regel erklingt ein Vorhalt stellvertretend für seinen Auflösungston.

Vorhalte werden nicht verdoppelt, da bei der Auflösung sonst Oktavparallelen entstünden.

Die gebräuchlichsten leitereigenen Vorhalte

Im schulmäßigen Satz sollten solche Vorhalte immer vorbereitet sein, d.h. der Vorhaltston ist dann im vorangehenden Akkord entweder in der gleichen Stimme bereits vorhanden und bleibt liegen, oder wird mit einem Sekundschritt erreicht.

- Quartvorhalte:

Reine Quarten lösen sich in der Regel abwärts in den Terzton auf. (Deswegen ist der Ganztonvorhalt von unten zum Quintton [4-5] in der Grafik ganz oben blass dargestellt.) Übermäßige Quartvorhalte streben meistens nur als Vorhalt eines Subdominant-Terztons abwärts (, sie sind auch nur dann [in Dur] leitereigen), ansonsten lösen sich übermäßige Quartvorhalte als Leitton zum Quintton aufwärts auf.

Der reine a) und der übermäßige b) Quartvorhalt:

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Beispiel mit Vorbereitung der Vorhaltstöne:

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- Sextvorhalte:

Diese lösen sich abwärts in den Quintton auf.

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Beispiel mit Vorbereitung in Dur (großer Sextvorhalt) und in Moll (kleiner Sextvorhalt):

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- große Septimvorhalte:

Diese lösen sich aufwärts in den Grundton (8) auf. Hier können Vorhalts- und Auflösungston gleichzeitig erklingen (Im Beispiel unten blau markiert. Der Bass- und der Auflösungston im Sopran sind der Grundton.):

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Beispiel mit Vorbereitung:

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- kleine Septimvorhalte:

Der Ganzton unter dem Grundton wird nicht als Vorhalt zum Grundton wahrgenommen, weil dieser als kleiner Septimton wirkt und sich somit den Gesetzen eines Septakkords beugend abwärts in den Terzton des folgenden Akkordes (als dessen Leitton) auflösen möchte, selbst wenn die Auflösung über den Umweg "7 - 8" geführt wird. (Deswegen ist der Ganztonvorhalt von unten zum Grundtonton [7-] in der Grafik ganz oben blass dargestellt und durchgestrichen.)

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- Sekund- und Nonenvorhalte:

Bei einem Sekund- und einem Nonenvorhalt handelt es sich um den gleichen Ton (im Beispiel unten um ein "d" ): Löst er sich aufwärts in den Terzton auf, handelt es sich um einen Sekundvorhalt a) , löst er sich abwärts in den Grundton (8) auf, um einen Nonenvorhalt b).

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Beispiel mit beiden Vorhalten im Vergleich:

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